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   BFH, 30.07.1971 - III R 91/70   

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https://dejure.org/1971,802
BFH, 30.07.1971 - III R 91/70 (https://dejure.org/1971,802)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1971 - III R 91/70 (https://dejure.org/1971,802)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1971 - III R 91/70 (https://dejure.org/1971,802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Luxusgegenstände - Unbestimmter Rechtsbegriffs - Steuerbegründendes Merkmal - Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Luxusgegenstände" verstößt nicht gegen das Rechtstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 227
  • BStBl II 1972, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.12.1969 - III R 96/67

    Segeljacht - Luxusgegenstand - Sportzwecke

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Schließlich rügt die Revision noch, das FG habe nicht berücksichtigt, daß in dem mit Urteil des BFH III R 96/67 vom 19. Dezember 1969 (BFH 98, 195, BStBl II 1970, 293) entschiedenen Fall, der den Zeitraum von 1957 bis 1960 betrat, eine Segelyacht mit einem Zeitwert von 35 000 DM bis 60 000 DM als Luxusgegenstand betrachtet worden sei.

    Der Senat hat sich schon in seinem Urteil III R 96/67 vom 18. Dezember 1969, a. a. O., das ebenfalls die Vermögensbesteuerung einer Segelyacht als Luxusgegenstand betraf, mit dem Einwand auseinandergesetzt, auf Grund allgemeiner Verwaltungsanweisungen seien Segelyachten, die Sportzwecken dienen, von der Vermögensteuer freigestellt worden.

    Der Senat hat in Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung als Luxusgegenstände alle Wirtschaftsgüter betrachtet, deren Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellt, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt (BFH-Entscheidung III R 96/67, a. a. O.).

    Für diese Wertung hat der Senat mit Urteil III R 96/67 entschieden, daß auf die Anschauung abzustellen sei, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden.

    Der Senat hält auch an seiner schon im Urteil III R 96/67 vertretenen Auffassung fest, daß Sport und Luxus keine sich ausschließenden Begriffe sind, wenngleich sie sich nur in Grenzbereichen decken.

    Die Veränderung der Wertbegriffe und des Lebensstandards in der Zeit von 1957 bis 1960, die der Entscheidung III R 96/67 zugrunde lag, bis 1965 ist nicht so sprunghaft gewesen, daß das Boot der Kläger aus diesem Grund nicht mehr als Luxusgegenstand betrachtet werden könnte.

  • BFH, 29.11.1963 - III 165/61 U

    Aus Liebhaberei unterhaltener Betrieb als Luxusgegenstand

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Bei der außergewerblichen Haltung mehrerer Segelboote im Werte von etwa 35 000 DM durch einen Eigentümer würde sich aber noch die Frage stellen, ob diese mehreren Boote nicht als wirtschaftliche Einheit zu betrachten wären mit der Folge, daß die Entscheidung, ob ein Luxusgegenstand vorliegt, unter Berücksichtigung dieser wirtschaftlichen Einheit getroffen werden müßte (vgl. BFH-Entscheidung III 165/61 U vom 29. November 1963, BFH 78, 144, BStBl III 1964, 58).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Das BVerfG hat vielmehr in einer Reihe von Entscheidungen anerkannt, daß gerade im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts ohne unbestimmte Rechtsbegriffe nicht auszukommen sei (BVerfGE 13, 153, 160 f., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Trotzdem ist es nicht so, daß die tatsächlichen Feststellungen nicht ausreichen würden, um die daran geknüpften Rechtsfolgen zu rechtfertigen (vgl. BFH-Entscheidung II R 36/67 vom 5. März 1968, BFH 92, 416, BStBl II 1968, 610).
  • BFH, 09.12.1970 - III R 3/69

    Wohnungsbegriff - Kriegsverhältnisse - Wohnungsnot

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Er hat vielmehr in einer Reihe von Entscheidungen herausgestellt, daß es sich bei dieser Anschauung um die gerichtsbekannte Auffassung breiter Bevölkerungskreise handelt, die einer besonderen Feststellung durch den Tatrichter nicht bedarf (zuletzt BFH-Entscheidung III R 3/69 vom 9. Dezember 1970, BFH 101, 266, 268, BStBl II 1971, 230).
  • BFH, 20.12.1967 - III 343/63

    Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung bei Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - III R 91/70
    Eine solche Verletzung könnte dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, wenn es, wie im vorliegenden Fall, aus der revisionsrichterlichen Sicht auf die Behauptung der Kläger materiell-rechtlich unter keinem Gesichtspunkt ankommen kann (vgl. BFH-Entscheidung III 343/63 vom 20. Dezember 1967, BFH 90, 519, BStBl II 1968, 208).
  • BFH, 17.05.1990 - II R 181/87

    Zu einer Wohnungseinrichtung gehörende Wirtschaftsgüter als Luxusgegenstände i.

    Luxusgegenstände sind "Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellt, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt" (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1963 III 165/61 U, BFHE 78, 144, BStBl III 1964, 58; vom 19. Dezember 1969 III R 96/67, BFHE 98, 195, BStBl II 1970, 293; vom 30. Juli 1971 III R 91/70, BFHE 103, 227, BStBl II 1972, 26; vom 1. Oktober 1971 III R 38/71, nicht veröffentlicht - NV -).

    Durch das Erfordernis des "auffallenden" und "unangemessenen" Überschreitens der normalen Lebenshaltung ist der indifferente Zwischenbereich zwischen Luxusgegenständen und Wirtschaftsgütern der normal empfundenen Lebenshaltung aus dem Bereich der Luxusgegenstände ausgeschieden (so BFH in BFHE 103, 227, BStBl II 1972, 26).

  • BFH, 19.06.1975 - VIII R 225/72

    Aufwendungen - Anschaffung von Wirtschaftsgütern - Lebensführung des Investors -

    In dem vom Kläger zitierten Urteil vom 30. Juli 1971 III R 91/70 (BFHE 103, 227, BStBl II 1972, 26) hat der III. Senat seine Ansicht noch einmal bestätigt und zusätzlich ausgeführt, daß die Wertentscheidung, die die Rechtsordnung trifft, nicht der "Durchschnittsbürger".
  • BFH, 03.11.1993 - II B 129/92

    Ausschließlich zu sportlichen Zwecken gehaltene Pferde als Luxusgegenstände i. S.

    In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BFH in späteren Entscheidungen (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1969 II R 96/67, BFHE 98, 195, BStBl II 1970, 293; vom 30. Juli 1971 III R 91/70, BFHE 103, 227, BStBl II 1972, 26, und vom 17. Mai 1990 II R 181/87, BFHE 160, 331, BStBl II 1990, 710) als Luxusgegenstände alle Wirtschaftsgüter betrachtet, "deren Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellt, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt".
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